Zahnmedizin studieren.

Bei Zahnweh und mehr… niemand geht gern hin, aber Du stellst Dich ihnen tapfer.

Die Bewerbung im Studiengang Zahnmedizin.

Das Bundesverfassungsgericht hat unter dem 19. Dezember 2017 ein Gerichtsurteil erlassen, das viele Änderungen für die Studienbewerber*Innen der Zahnmedizin mit sich bringt. (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/ls20171219_1bvl000314.html) Zwar ist einerseits positiv, dass die Abinote nicht mehr ausschließlich über Wohl und Wehe der Studienanwärter entscheidet. Allerdings werden 30% der Studienplätze weiterhin nach NC vergeben. Das Bundesverfassungsgericht kappte jedoch die Wartezeitquote. Die Wartezeit, so das Gericht, kann keinen Hinweis darauf geben, ob die Studienbewerberin oder der Studienbewerber für das Zahnmedizinstudium geeignet ist. Übergangsweise findet die Wartezeitquote noch bis Wintersemester 2021/22 innerhalb der Vergabe nach ZEQ (s.u.) Anwendung. Mehr als bisher werden eine dem Zahnmedizinstudium vorgelagerte Ausbildung z.B. als Rettungsassistent oder Krankenschwester gewertet. Auch ein Freiwilligendienst oder erworbene Preise, etwa bei ‚Jugend forscht‘ o.ä., werden anerkannt im Rahmen der Bewerbung über ZEQ und dem Auswahlverfahren der Hochschulen. Für die Regelungen innerhalb dieses Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) legt das Gericht Grenzen fest, was bislang von den Hochschulen mehr oder weniger in Eigenregie gehandhabt wurde. Im Vorauswahlverfahren der Hochschulen kann nun die Ortspräferenz nicht mehr als entscheidendes Kriterium gelten, was bislang häufig der Fall war. Vorabquoten, z.B. für Ausländer und Zweitstudienbewerber, ändern sich dagegen nicht. 10% der Studienplätze für die Zahnmedizin werden über eine neue Quote, die sogenannte zusätzliche Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Für das AdH der Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin wird der TMS (Test für medizinische Studiengänge) bedeutsam sein, dieser wird nun bundesweit einheitlich erstellt. Doch die Hochschulen haben auch im Rahmen des AdH die Möglichkeit, 15% der zu vergebenden Studienplätze Zahnmedizin allein notenabhängig oder allein notenunabhängig zu verteilen, eine Flexibilität der hochschuleigenen Bewertung der Studienbewerberinnen und Bewerber für die medizinischen Studiengängen haben sie also auch mit der neuen Zugangsregelung. Das Verfassungsgericht bemängelte auch die Nichtvergleichbarkeit der Abiturnoten. Daher werden nunmehr Landesquoten erstellt, die einen Ausgleich schaffen sollen. Detaillierte Informationen zu den Änderungen gibt es bei hochschulstart: https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe2020/hilfe-zur-bewerbung.pdf.

Achtung: Zu jedem Wintersemester endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli d.J. Allerdings gibt es eine vorgezogene Frist für sogenannte Altabiturienten, die ihr Abitur bis zum 15. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben. Diese endet bereits zum 31. Mai d.J.!!

Doch wie geht man nun strategisch klug vor? Zunächst prüft realistisch, ob eine Zulassung zum Zahnmedizinstudium mit Eurer Abiturnote und den übrigen Voraussetzungen (insbesondere das Ergebnis des TMS) tatsächlich zu erwarten ist. Ist dies der Fall, ist es ratsam, auf den Homepages der Universitäten – am besten aller Universitäten – die Auswahlkriterien zu sammeln. Denn bewerben solltest Du Dich nicht danach, wo es Dir am liebsten wäre, sondern danach, wo Du die größten Chancen auf Zulassung zum Zahnmedizinstudium hast. Das ist durchaus anstrengend, denn die Bestimmungen sind zahlreich und unterschiedlich je nach Uni. Die Universität Heidelberg etwa vergibt die Studienplätze Zahnmedizin nach den Kriterien, die in folgender Satzung beschrieben sind: https://backend-484.uni-heidelberg.de/sites/default/files/documents/2020-08/185_ZulO_Zahnmedizin_Staatsexamen_23072020.pdf.pdf.

Wenn Du Dir allerdings schon darüber im Klaren bist, dass Du wohl eher leer ausgehst, was die gewünschte Zulassung zum Zahnmedizinstudium angeht, dann musst Du unter Umständen alternative Wege zur Zulassung suchen. Hier bietet sich eventuell eine Studienplatzklage Zahnmedizin an. Auf der Website https://studienplatzklage-schmidt.de/Studienplatzklage-Zahnmedizin/ etwa erhaltet Ihr wertvolle Informationen, und sogar ein erstes telefonisches Beratungsgespräch ist kostenlos. Das Einklagen in das Studienfach Zahnmedizin ist natürlich nicht gerade kostengünstig. Denn es müssen mehrere Kapazitätsverfahren – so heißen die Studienplatzklagen im Fachjargon – gleichzeitig angestrengt werden, nur dann stehen die Chancen auf Zulassung zum Zahnmedizinstudium allerdings gar nicht so schlecht!

Wie Euer Weg zum Zahnmedizinstudium auch immer aussieht – er wird wohl steinig sein, wenn Ihr nicht geade den Einserschnitt habe, der alle Wege ebnet!