Tiere lieben, Tieren helfen.
Tiermedizin zu studieren und Tieren zu helfen – das ist ein großer Wunsch vieler Studienbewerberinnen und -bewerbern. Dabei qualifiziert der Studienabschluss zu verschiedenen Tätigkeiten: bekannt und verbreitet ist die Arbeit in eigener Tierarztpraxis, daneben gibt es die Möglichkeit, in die Forschung zu gehen, in öffentlichen Veterinärämtern zu arbeiten oder auch, in die freie Wirtschaft zu gehen.
Das Studium ist in Deutschland an fünf Hochschulen möglich: an der Freien Universität Berlin, der Tierärztlichen Hochschule Hannover, der Universität Leipzig, der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Studium kann jeweils nur zum Wintersemester begonnen werden.
An der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover stehen jährlich rund 250 Studienplätze für Studienanfänger zur Verfügung. In Gießen können gut 200 Studienbewerberinnen und -bewerber jährlich mit dem Tiermedizinstudium beginnen. In Leipzig steht mit rund 130 Studienplätzen die geringste Kapazität zur Verfügung. Die LMU München dagegen bildet rund 300 Veterinäre aus. Die Freie Universität Berlin schließlich bietet rund 180 Studierenden die Ausbildung. Die Kapazitäten schwanken von Semester zu Semester leicht, was der Grund ist, warum häufig in den sog. Studienplatzklagen die für das jeweilige Semester benannte Kapazität angezweifelt wird.
Auf einen Studienplatz der insgesamt gut 1.000 Studienanfängerplätze bundesweit kommen ca. vier Bewerberinnen und -bewerber. Daher gibt es strenge Auswahlkriterien, nach denen die Zuzulassenden ins Studium kommen können. Auch für das Tiermedizinstudium sind diese Auswahlkriterien, nach denen die Universitäten die Studienbewerberinnen und -bewerber auswählen, durch das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19.12.2017 stark verändert worden. Die Abiturnote soll nicht mehr allein ausschlaggebend sein, um die Studieneignung zu beurteilen. Dennoch werden weiterhin 30% der Studienplätze im Rahmen der Abiturbestenquote vergeben. 10% werden mittels der zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) vergeben. Innerhalb dieser Quote wird bis einschließlich Wintersemester 2021/22 noch die Wartezeit eine gewisse Relevanz haben. 60% der Studienplätze schließlich werden im Rahmen des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH) vergeben. Auch hier wird nicht allein nach Abiturnote vergeben.
Die einzelnen Hochschulen haben im gewissen Rahmen einen Spielraum, eigene Kriterien zur Zulassung zu entwickeln. Innerhalb der Tiermedizin spielt dabei der Test für medizinische Studiengänge (TMS) eine große Rolle.
Die Gewichtung der einzelnen Hochschulen innerhalb der ZEQ finden Sie im folgenden Dokument:
Die Gewichtung der einzelnen Hochschulen innerhalb des AdH finden Sie im folgenden Dokument:
Wenn Sie jedoch auch nach all diesen Kriterien keine Zulassung zum Studium der Tiermedizin erhalten können, kann eine Studienplatzklage für Sie eine gute Möglichkeit sein, den gewünschten Studienplatz doch noch zu erhalten. Prüfen Sie diese Möglichkeit, die vielen Studienbewerberinnen und -bewerbern den Weg ins Studium ermöglicht hat. Dabei wird die Hochschule gerichtlich aufgefordert, über die Festsetzung ihrer Zulassungszahlen Rechenschaft abzulegen. Sofern im Verlauf des Verfahrens ermittelt wird, dass die Kapazität zu niedrig angesetzt worden ist, werden entsprechend der dann vom Gericht gesehenen Kapazitäten eine gewisse Anzahl an Studienplätzen im Rahmen der Studienplatzklage vergeben. Das Gute dabei ist: die Abiturnote bzw. das Testergebnis des TMS spielen in aller Regel bei der Vergabe der zusätzlich festgestellten Studienplätze keine Rolle. Die Studienplätze werden vielmehr unter allen Antragstellerinnen und -antragstellern, deren Zahl zumeist die der ausgeurteilten Studienplätze übersteigt, verlost. Mit ein wenig Losglück erhält man so seinen Studienplatz, zumeist im Verlauf des Semesters, je nachdem, wie lange das Kapazitätsverfahren dauert. Weitere Informationen erhalten Sie z.B. hier: https://studienplatzklage-schmidt.de/Studienplatzklage-Tiermedizin/