Es erscheint noch sehr früh, doch der Schein trügt: wer im Sommersemester 2021 eine Studienplatzklage plant, sollte sich so langsam informieren und einen Anwalt kontaktieren. Denn erste Fristen in einzelnen Bundesländern laufen bereits zum 15. Januar 2021 ab! Diese Frist betrifft die sogenannten außerkapazitären Zulassungsanträge. Das sind Anträge, die man an die Hochschule stellen muss, die aber mit der regulären Bewerbung formal nichts zu tun haben. Die reguläre Bewerbung zielt ja auf die innerkapazitäre Zulassung ab, und auch diese sollte man natürlich durchführen! Am besten wendet Ihr Euch an einen Anwalt, der Euch beraten und vertreten kann. Denn die Anträge sind mit Frist- und Formvorschriften belegt. Wenn man diese nicht beachtet, da man sie nicht kennt, wird man vom Verfahren um die Zulassung zum Studium umgehend ausgeschlossen! Informiert euch zum Beispiel hier über Weiteres zum Thema Studienplatzklage: https:studienplatzklage-schmidt.de.