Humanmedizin studieren

Arzt oder Ärztin werden, Menschen helfen, möglichst heilen.

Die Bewerbung im Studiengang Humanmedizin

Das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2017 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/12/ls20171219_1bvl000314.html) brachte einiges an Änderungen hinsichtlich der Bewerbung zum Studium der Medizin. Erfreulich für viele ist, dass nicht mehr allein die Abiturnote ausschlaggebend für den Bewerbungserfolg sein soll. 30% der Plätze werden nun noch danach vergeben. Desweiteren kappt das Gericht die Wartezeitquote. Diese bezeichnet das Gericht als „dysfunktional“, was wohl auch als zutreffend angesehen werden kann. Die Wartezeit könne keinen Aufschluss über die Eignung des Bewerbenden für das Medizinstudium geben. Im Rahmen der ZEQ (s.u.) wird sie bis zum Wintersemester 2021/22 jedoch noch Berücksichtigung finden. Größeres Gewicht bekommen Ausbildung in einem relevanten Beruf (z.B. Rettungsassistent, Krankenschwester), Freiwilligendienste, aber auch etwa erworbene Preise bei ‚Jugend forscht‘ o.ä. Das Gericht legt nun auch Grenzen fest für die Regelungen des Auswahlverfahrens der Hochschulen (AdH), die bislang von den Hochschulen mehr oder weniger eigenmächtig erstellt wurden. Und im Vorauswahlverfahren erfährt die Angabe der Ortspräferenz als Kriterium seitens des Gerichts empfindliche Einschränkungen. Die Vorabquoten für Ausländer und Zweitstudienbewerber ändern sich nicht – dagegen werden nach Ablauf der Übergangsfrist nach der Abiturbestenquote 30% der Studienplätze vergeben werden. Eine Wartezeitquote wird es nicht mehr geben, dagegen werden 10% der Studienplätze Medizin unter Zuhilfenahme einer zusätzlichen Eignungsquote (ZEQ) vergeben werden. Zentral für das Auswahlverfahren der Hochschulen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin wird der Studieneignungstest (TMS = Test für medizinische Studiengänge) sein, der zentral erstellt wird. Eine Unterquote von 15% innerhalb des AdH darf jedoch allein notenabhängige oder allein notenunabhängige Kriterien zur Vergabe der Studienplätze heranziehen, so dass die Universitäten einen gewissen Spielraum in der eigenen Bewertung der Studienbewerber in den medizinischen Studiengängen haben. Zum Ausgleich der mangelhaften Abiturnotenvergleichbarkeit der Bundesländer werden Landesquoten gebildet. Detaillierte Informationen zu den Änderungen erhaltet Ihr auf https://hochschulstart.de/fileadmin/media/epaper/hilfe2020/hilfe-zur-bewerbung.pdf.

Die Bewerbungsfrist zu einem Wintersemester endet am 15. Juli d.J. Allerdings gilt für sogenannte Altabiturienten, die ihr Abitur bis zum 15. Januar des Bewerbungsjahres erhalten haben, eine vorgezogene Frist, die bereits zum 31. Mai d.J. endet!!

Doch wie soll man nun taktisch vorgehen? Hier gilt zu unterscheiden, ob Ihr eine Zulassung zum Medizinstudium realistisch erwarten könnt. Dann ist natürlich angezeigt, die Auswahlkriterien der jeweiligen Universitäten zu eruieren und sich danach zu bewerben, wo man die größtmögliche Chance auf Zulassung hat! Nicht zu empfehlen ist es, einfach nach Wunschuni zu gehen, den Ort anzugeben, an den man am liebsten möchte. Viel wichtiger ist die Auswahl danach, wo die besten Chancen auf Zulassung zum Medizinstudium bestehen. Dabei muss man sich durch viele Bestimmungen wühlen, denn jede Hochschule geht etwas anders vor. Einen Eindruck bekommt Ihr hier etwa für die Universität Heidelberg: https://backend-484.uni-heidelberg.de/sites/default/files/documents/2020-08/804_Medizin%20Heidelberg_Staatsexamen_23072020.pdf.pdf.

Anders sieht die Sache aus, wenn man sich ziemlich sicher sein kann, dass man keine Zulassung erhalten wird. In dem Fall kann man überlegen, ob eine Studienplatzklage Medizin zum Ziel führen kann. Ihr erhaltet zum Beispiel auf https://studienplatzklage-schmidt.de/Studienplatzklage-Humanmedizin/ Informationen zum Thema, und auch ein kostenloses erstes telefonisches Beratungsgespräch. In der Medizin ist eine Studienplatzklage zwar in aller Regel mit hohen Kosten verbunden, da möglichst mehrere Studienplatzklagen parallel geführt werden sollten – allerdings stehen die Chancen auf Zulassung wohl nicht so schlecht!

Wie auch immer – der Weg zum Medizinstudium ist in der Regel steinig, wenn man nicht das Einserabi hat, das einem alle Wege ebnet!